Recht oder Unrecht?

Februar 21, 2008 - Leave a Response

Was ist Recht? Was ist Unrecht? Im heutigen Rechtswald sieht man oft den Wald vor lauter Bäumen nicht. Darum haben wir speziell für Lehrer einen kleinen Webquest erstellt, wo man sich selbst kurz testen kann, ob man auf der sicheren Seite ist!

Eine kurze Überprüfung im Webquest

Viel Spaß damit :-)

Links

Februar 21, 2008 - Leave a Response

Unter folgenden Links findet man zum Thema die entsprechenden Informationen

Wir sind für den Inhalt externer Webseiten nicht verantwortlich!

 Auf der Internetseite der „Verwertungsgesellschaft WORT“ findet man aktuelle Informationen über das Fotokopieren in Schulen:

http://www.vgwort.de/info_fkis.php

Die Ludwig-Erhard-Schule in Frankfurt/Main gibt auf ihrer Internetseite wichtige Informationen zum Thema „Verschärfung des Urheberrechts“ und weiter die „Auswirkungen auf den schulischen Rechtsbereich“ bekannt:

http://www.les-frankfurt.de/index.php?option=com_content&task=view&id=310&Itemid=206

Auf der Seite des Bundesministerium der Justiz kann man sehr detailliert die einzelnen Paragraphen des Urheberrechts durchklicken:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html#BJNR012730965BJNE008602377

Nur eine Posse? Lehrstück und Dokumentation über den Umgang mit Urheberrechten in der Schule

http://www.oszhandel.de/gymnasium/faecher/informatik/recht/xgym/index.htm

Informations- und Lehrmaterial zum Urheberrecht

http://www.koma-medien.de/elearning/forum/showthread.php?t=3862

 Aktuelles zum Urheberrecht; zitieren, Vervielfältigungen…

http://www.e-teaching.org/projekt/rechte/urheberrecht/index.html/

Hier möchte ich einige Hinweise zum Thema Copyright im Zusammenhang mit der Schule berichten

Februar 21, 2008 - Leave a Response

-> Dieses Thema wurde hier auch schon behandelt <-

Kopien für den Unterrichtsgebrauch
Die aus schulischer Sicht wichtigste Neuregelung betrifft § 53 Absatz 3 UrhG. Dieser gestattete zwar schon länger die Herstellung von Kopien (im Sinne von Ausdrucken, Abzügen) für den Unterrichtsgebrauch, soweit es sich um kleine Teile eines Werkes, Werke von geringem Umfang oder einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften handelt (ausführlich zu dieser Vorschrift unter
Vervielfältigungen für Unterricht und Prüfungen). Dabei war bisher jedoch die Anzahl der erlaubten Kopien auf die Stärke des Klassenverbandes beschränkt und die Kopien durften nur in der Klasse ausgegeben werden.

Ab dem 1. Januar 2008 erlaubt § 53 Absatz 3 UrhG eine Herstellung von Kopien zur Veranschaulichung des Unterrichts an Schulen in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl. Damit öffnet sich die Vorschrift neuen Formen schulischen Lernens und ermöglicht etwa auch die Herstellung von Kopien für eine an der Schule stattfindende Hausaufgabenbetreuung.

Allerdings ist diese Verbesserung für die Schule mit einer bitteren Pille verbunden: Kopien aus Schulbüchern bedürfen nach dem neuen § 53 Absatz 3 Satz 2 UrhG stets einer Einwilligung des Verlages. Für die Praxis bedeutet dies: Solange keine Rahmenvereinbarungen zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der VG Wort zu diesem Punkt vorliegen, sind Kopien aus Schulbüchern ab dem 1. Januar 2008 nicht rechtens!

Die Frage die sich mir aufdrängt ist: Wer profitiert davon? Die Verlage – wohl kaum. Denn es wird sich kein Schüler jedes Werk anschaffen, welches nur in Auszügen behandelt werden soll. Ich verstehe nicht, dass für die Schule ein allgemeines Kopierrecht zu Lehrzwecken eingerichtet werden kann.

Im Zusammenhang mit der Berufsschule würde dies bedeuten, dass Handbücher & Literatur, die von den Schülern für gut befunden wurde, auch später im Arbeitsalltag eingesetzt werden. An solchen Schnittpunkten sehe ich eine Möglichkeit, dass sich der Schüler auch später noch die Literatur anschafft und der Verlag Gewinn daran hat.

Denn vom Copyright ist noch keiner satt geworden!